AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB von BHS Böhm e.K. Stand: 24.02.07
§1 Gültigkeit
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftragnehmer (BHS Böhm e.K. nachfolgend BHS genannt) und Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt). Sie gelten auch, wenn der Kunde insbesondere bei Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Gewährleistung
- BHS übernimmt in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den von uns erbrachten Leistungen und gelieferten Waren:
- Während eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Ausführung des Auftrages hat der Kunde einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
- Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Soweit vorstehend nicht anders geregelt, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
§3 Haftung aus Delikt
- Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
§4 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
- Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der
gelieferten Waren durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag,
sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung
finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus Folgendes: - Der Besteller darf die gelieferten Waren weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
§5 Zahlungsbedingungen
- Der Kaufpreis und die Entgelte für Dienstleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes und nach Leistungserbringung – unabhängig vom Erfolg – zur Zahlung fällig.
- Scheckhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
- Verzugszinsen berechnen wir mit 3% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
§6 Schutzrechte
- Der Kunde sichert zu und haftet gegenüber BHS, dass er die vom Auftragnehmer geprüften Daten und etwaige zugrundeliegende Software zu Recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist, und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten BHS im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. BHS verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass sie keinerlei Daten des jeweiligen Kunden übernimmt, selber nutzt oder an Dritte weitergeben wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.
§7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
§8 Sonstiges
- Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.